Sie benötigen:
Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
Einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr
Bewerberinnen und Bewerber, die in der 2. Aufzählung genannte Voraussetzung nicht erfüllen, können in die Fachschule aufgenommen werden, wenn sie eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen und die Feststellungsprüfung über die fachliche Eignung mit Erfolg ablegen.

Studiendirektorin Gerlinde Falkowski